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FAQ zur AGB-Zustimmung
Bitte stimmen Sie den Preisen und Bedingungen zu – wir benötigen Ihre aktive Unterstützung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt.
Daher sind nach diesen Änderungsmechanismen vorgenommene Text- und Preisänderungen ebenfalls unwirksam.
Jetzt ist es wichtig, Klarheit über die neuen Vertragsbedingungen sowie über die Leistungen und neuen Entgelte zu erhalten.
Deshalb müssen wir die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren.
Das betrifft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sonderbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie Entgelte für Girokonten.
Haben Sie Fragen zu den neuen Vertragsbedingungen? Vielleicht helfen Ihnen folgende FAQ bereits weiter oder Sie rufen uns unter 04521/806-616 an.
Wenn Sie unser OnlineBanking nutzen, können Sie hier ganz bequem zustimmen.
Wenn Sie unser OnlineBanking nicht nutzen, erhalten Sie von uns einen Brief mit QR-Code für die Zustimmung
FAQ
Frage | Antwort |
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Wie lange habe ich Zeit, die Zustimmung zu erteilen? | Sie können uns Ihre Zustimmung ab sofort erteilen und haben dafür Zeit bis zum 30. September 2022. Ganz einfach geht das über das Pop-Up-Fenster im Online-Banking oder über den QR-Code auf Ihrem Mailing bzw. Rücksendung des Formulars in der Mailinganlage. Gerne helfen wir Ihnen auch telefonisch oder in der Filiale weiter. |
Wenn ich jetzt zustimme, ab wann gelten dann für mein Girokonto neue Preise? | Bitte stimmen Sie den neuen Bedingungen und Preisen zeitnah zu. Die neuen Bedingungen und Preise gelten dann ab 1. Oktober 2022. |
Was passiert, wenn ich auf die Aufforderung zur Zustimmung nicht reagiere? | Aufgrund des Urteils vom Bundesgerichtshof vom 27. April 2021 müssen Kundinnen und Kunden allen Änderungen zu Vertragsbedingungen und Preisen ausdrücklich zustimmen. Die Fortführung unserer Geschäftsbeziehung auf Basis veralteter und uneinheitlicher Geschäftsbedingungen und Preisen ist nicht dauerhaft möglich. Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, benötigen wir eine gültige Vertragsgrundlage und eine Zustimmung. |
Ich habe die Unterlagen zur Zustimmung verloren. Kann ich sie nochmals erhalten? | Gerne. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage schriftlich über Ihr ePostfach oder über info@vbeutin.de Alternativ können Sie uns gerne anrufen oder in Ihre Filiale kommen. |
Hat die Volksbank Eutin in der Vergangenheit etwas falsch gemacht? | Nein, das BGH-Urteil vom 27. April 2021 betrifft alle Banken und Sparkassen, die seit 1977 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mittels des sogenannten AGB-Änderungsmechanismus geändert haben. Diese Vorgehensweise war seitdem in der Praxis anerkannt und akzeptiert. Der Volksbank Eutin ist das Vertrauen unserer Mitglieder und Kunden seit jeher sehr wichtig. Deshalb haben wir auch in der Vergangenheit größten Wert auf eine verlässliche und transparente Kommunikation bei Änderungen unserer Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte gelegt. |
Wann und wie geben Sie mir zukünftig über Änderungen Bescheid? | Wir informieren Sie spätestens zwei Monate bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online über Ihr elektronisches Postfach. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Leistungen und deren Entgelte ändern. Solche Änderungen werden auch künftig nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen. Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderten gesetzlichen Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen. |
Ich möchte gerne in ein anderes Girokontomodell wechseln. | Das können Sie jederzeit gerne machen. Bitte stimmen Sie zunächst den Änderungen insgesamt zu. Ihr Girokontomodell können Sie ganz einfach wechseln. Sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater. |